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Rauchmelder retten Leben!

Rauchmelder in M-V

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten.

Die meisten Brandopfer - 70% - verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden, denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.
Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Daher ist der Einbau von Rauchwarnmeldesystemen der beste Lebensretter im Brandfall.

Die Landesbauordnung von Mecklenburg-Vorpommern vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) Abschnitt 7 schreibt vor, dass in bestehenden Wohnungen und Wohngebäuden seit dem 01.01.2010 Rauchwarnmelder vorhanden müssen.
Dort heißt es im § 48 Abs.4:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.“

Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlafräume und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungswege dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2009
    Seit 01.01.2010 besteht Rauchwarnmelder-Pflicht!

Als Haus- bzw. Wohnungseigentümer in Mecklenburg-Vorommern haben Sie neben der Pflicht zur Installation auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder betriebsbereit sind. Im Brandfall muss der Hauseigentümer die jährliche Überprüfung der Rauchmelder nachweisen.

Fragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung nach, ob der Versicherungsschutz des Gebäudes beim Nichteinbau von Rauchmeldern erlischt bzw. gemindert wird.

Seit August 2008 dürfen nur noch Rauchmelder nach der DIN EN 14604 verkauft werden. Manche ungeprüften Billiggeräte schlagen erst bei einer Rauchkonzentration von 30% Alarm: im Ernstfall also viel zu spät.

Achten Sie daher auf Rauchmelder, die das VdS-Prüfzeichen tragen!

Vergleich von Rauchwarnmeldern

Schauen Sie doch einfach in unserem Online-Shop vorbei! Dort können Sie Rauchwarnmelder, die allen erforderlichen Kriterien entsprechen, erwerben.