




Die meisten Brandopfer - 70% - verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden, denn tagsüber kann ein Feuer meist schnell entdeckt und gelöscht werden. Nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.
Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Daher ist der Einbau von Rauchwarnmeldesystemen der beste Lebensretter im Brandfall.
Die Landesbauordnung von Mecklenburg-Vorpommern vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) Abschnitt 7 schreibt vor, dass in bestehenden Wohnungen und Wohngebäuden seit dem 01.01.2010 Rauchwarnmelder vorhanden müssen.| Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern |
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Als Haus- bzw. Wohnungseigentümer in Mecklenburg-Vorommern haben Sie neben der Pflicht zur Installation auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder betriebsbereit sind. Im Brandfall muss der Hauseigentümer die jährliche Überprüfung der Rauchmelder nachweisen.
Seit August 2008 dürfen nur noch Rauchmelder nach der DIN EN 14604 verkauft werden. Manche ungeprüften Billiggeräte schlagen erst bei einer Rauchkonzentration von 30% Alarm: im Ernstfall also viel zu spät.
Achten Sie daher auf Rauchmelder, die das VdS-Prüfzeichen tragen!
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