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ModernuS – Energieberater – Energieausweis – Energieberatung
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Mitglied des Fachverbandes Luftdichtheit im Bauwesen e.V.

Gebäudeenergieausweis

Seit dem 1. Juli 2008 müssen Eigentümer von Wohngebäuden, die bis Ende 1965 erbaut wurden, Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Der Ausweis macht auf den ersten Blick deutlich, ob das Gebäude einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch erwarten lässt – ob es im roten oder grünen Bereich steht. Das ermöglicht Verbrauchern den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht auch für Besitzer jüngerer Wohngebäude.

Ab sofort Bedarfsausweis für kleine Gebäude

Am 30. September 2008 endete die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Bisher konnten Eigentümer dieser Gebäude sich entweder für einen bedarfs- oder einen verbrauchsbasierten Energieausweis entscheiden.

Eigentümer von großen Gebäuden, das heißt mit fünf oder mehr Wohnungen, können weiterhin zwischen beiden Ausweisvarianten wählen.

Wann brauchen Gebäudeeigentümer einen Energieausweis?
Neubau und Modernisierung
Der Eigentümer erhält den Energieausweis vom Architekten oder Bauträger und muss ihn Behörden auf Verlangen vorlegen. Seit 1. Oktober 2007 ist er Pflicht bei neuen Bauanträgen.

Verkauf und Neuvermietung im Bestand
Der Eigentümer muss den Energieausweis von einem Ausstellungsberechtigten erstellen lassen und ihn potentiellen Käufern oder Neumietern auf Verlangen zugänglich machen.

Öffentliche Dienstleistungsgebäude
Bei großen Dienstleistungsgebäuden mit über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr muss der Eigentümer den Energieausweis von einem Berechtigten ausstellen lassen und ihn gut sichtbar aushängen - verpflichtend ab 01. Juli 2009.

Der Energieausweis ist/wird verpflichtend:
  • seit 1. Juli 2008 für Wohnbestand erbaut bis 31. Dezember 1965
  • seit 1. Januar 2009 für Wohnbestand erbaut ab 01. Januar 1966
  • ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude im Bestand

Neue Energieausweise gelten zehn Jahre ab dem jeweiligen Ausstellungsdatum.

Der Energieausweis ist ein Aushängeschild für die Wohnqualität Ihrer Häuser und liefert Ihnen einen Überblick über die Energieeffizienz Ihrer Wohnung(en).

Er ermöglicht es Ihnen die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen.

Ein freiwilliger Ausweis kann natürlich jederzeit ausgestellt werden. Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Die Modernisierungstipps, die dem Energieausweis beigelegt werden müssen, geben Informationen zu kostengünstigen Sanierungsmöglichkeiten. Nutzen Sie den Energieausweis zur Orientierung und zur Einschätzung der Effizienz Ihres Gebäudes.

Übrigens - wenn Sie sich als Hausbesitzer für eine Sanierung im Bereich Wärmedämmung, Heizung und Fenster entschließen, genießen Sie staatliche Förderung.
Auch das ist Inhalt der Energieberatung.

Ich bin berechtigt, Energieausweise für bestehende Wohngebäude auszustellen und informiere Sie gern.

Ich bin in der Aussteller-Datenbank der „dena" als qualifizierter Energiepass-Aussteller aufgeführt und arbeite mit den neuesten, von der "dena" zugelassenen Computerprogrammen.