


Für Sie und uns der einfachste Weg. Möchten Sie sich den Weg zur Bank ersparen? Wenn auch Sie dieses Verfahren nutzen möchten, drucken Sie die Einzugsermächtigung einfach aus und schicken sie uns ausgefüllt und unterschrieben zu.
Dazu gehören auch die Schornsteinfegergebühren! Seit Januar 2006 gelten erweiterte Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Viele Hausbesitzer wissen aber nicht, welche Arbeiten staatlich gefördert werden.
Hier finden Sie Ihren Schornsteinfeger aus Mecklenburg-Vorpommern.