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Bundeseinheitliche

Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

Bundes KÜOSeit dem 1. Januar 2010 gilt die neue bundeseinheitliche Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO).

In der neuen KÜO, die vom Bundeswirtschaftsministerium erlassen wurde und die seit dem 01. Januar 2010 gültig ist, wurde gesetzlich festgeschrieben, welche Aufgaben der Schornsteinfeger im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt und welche Gebühren dafür anfallen.

Die genauen Inhalte der Verordnung und die damit verbundenen Pflichten konnten bislang je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Dies ist nun geändert.
Um einen bundesweit einheitlichen Leistungsumfang zu garantieren, wurden die Länderverordnungen in eine Bundesverordnung zusammengeführt und deren Inhalte angeglichen.

Die neue Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes KÜO) bietet gleichzeitig mehr Transparenz bzw. eine Vergleichbarkeit der Dienstleistungen durch eine geänderte Gebührenstruktur und das über Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus.

Nach der neuen KÜO sollen für moderne und emissionsarme Feuerungsanlagen weniger Gebühren anfallen, als für umweltbelastende Feuerungsanlagen. Um dem gerecht zu werden, wurden die Arbeitsabläufe für Kehr- und Überprüfungsarbeiten überarbeitet und neu ermittelt. Sie sind Grundlage der neuen Kehr- und Überprüfungsgebührenverordnung (KÜO).

Andererseits werden Kunden mit Feuerungsanlagen, die mit einem größeren Arbeitsaufwand zu bearbeiten sind,  neu bewertet und mit entsprechend höheren Gebühren belastet.

Die neue KÜO, inklusive Gebührenverzeichnis (Anlage 3), können Sie unter nachfolgendem Link einsehen:

Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO vom 16.06. 2009 Bundesgesetzblatt 2009 Teil 1 Nr. 31 (107 KB)