


Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz [SchfHwG] ist im Dezember 2008 in Kraft getreten.
Nach einer Übergangsphase stehen ab 2013 Deutschlands Schornsteinfeger untereinander im freien Wettbewerb.
Bis dahin bleibt die bisherige Regelung bestehen, die Schornsteinfeger dürfen aber bereits heute Dienstleistungen anbieten, die nicht zu den klassischen Dienstleistungen bzw. Aufgabenbereich gehören z.B:
Wichtig für Haus- und Wohnungseigentümer
Mit dem neuen Gesetz werden Sie als Hausbesitzerin/Hausbesitzer stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Ab 2013 müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen, Kehrungen sowie Umweltschutzmessungen vorgenommen werden.